ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON INUTEQ B.V.

Mit Sitz in Osnabrückstraat 30, 7418BN Deventer, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 53987756, Mehrwertsteuernummer NL8511.04.071B01

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe großgeschrieben und in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:

  1. Verbraucher: Der Käufer, der einen Vertrag mit Inuteq abschließt und damit nicht in Ausübung eines Berufes oder im Namen eines Unternehmens handelt.
  2. Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die Produkte von Inuteq kauft und die die andere Partei des Vertrages mit Inuteq im Sinne von Artikel 6:231 unter c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) ist.
  3. Inuteq: Die Partei, mit der der Käufer den Vertrag abschließt, und Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne von Artikel 6:231(b) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).
  4. Auftrag: Die Erteilung eines Auftrags zur Lieferung von Produkten durch den Käufer bei Inuteq.
  5. Vertrag: Der Vertrag zwischen Inuteq und dem Käufer, auf dessen Grundlage Inuteq dem Käufer Produkte gegen Bezahlung liefert.
  6. Parteien: Inuteq und der Käufer gemeinsam. 
  7. Produkte: Alle Waren, einschließlich Kühlwesten, Kühlcaps und alle anderen Kühlprodukte, die Gegenstand der Vereinbarung sind.
  8. Schriftlich: Unter "schriftlich" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Kommunikation per E-Mail, Fax oder digital (z. B. über eine Online-Schnittstelle) zu verstehen, sofern die Identität und Integrität des Inhalts ordnungsgemäß nachgewiesen ist. 
  9. Webseite: Inuteq-Webseite, abrufbar unter: https://www.INUTEQ.com

Artikel 2. Anwendbarkeit

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Lieferungen von Inuteq, gleich welcher Art, es sei denn, diese Anwendbarkeit wird ganz oder teilweise ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen und/oder es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Jeglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich welcher Bezeichnung, wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind nur anwendbar, wenn und soweit sie von Inuteq ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
  3. Sollte Inuteq für einen kurzen oder längeren Zeitraum Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubt haben, sei es stillschweigend oder nicht, so berührt dies nicht das Recht von Inuteq, die unmittelbare und strikte Einhaltung dieser Bedingungen noch zu verlangen. Der Käufer kann aus der Art und Weise, in der Inuteq die vorliegenden Bedingungen anwendet, keine Rechte ableiten.
  4. Die vorliegenden Bedingungen gelten gleichermaßen für alle mit Inuteq geschlossenen Verträge, bei deren Durchführung Dritte in Anspruch genommen werden müssen. Diese Dritten können sich gegenüber dem Käufer direkt auf die vorliegenden Bedingungen berufen, einschließlich etwaiger Haftungsausschlüsse.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eines anderen mit Inuteq geschlossenen Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift oder eine geltende Rechtsvorschrift verstoßen, so erlischt die betreffende Bestimmung und wird durch eine neue, rechtlich zulässige und vergleichbare Bestimmung ersetzt, die von Inuteq festzulegen ist.

Artikel 3. Vorschläge und Angebote

  1. Alle Vorschläge und Angebote von Inuteq sind widerruflich und vertragsgemäß, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  2. Der Inhalt der Lieferung richtet sich ausschließlich nach der im Angebot angegebenen Beschreibung der Lieferung. Weicht die Annahme (in untergeordneten Punkten) von dem im Angebot enthaltenen Vorschlag ab, so ist Inuteq daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt in diesem Fall nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Inuteq gibt etwas anderes an.
  3. Eindeutige Irrtümer oder Schreibfehler im Angebot von Inuteq, z. B. auf der Webseite oder Preislisten, binden Inuteq nicht.

Artikel 4. Preise

  1. Bei Bestellungen innerhalb der Niederlande enthalten die angegebenen Preise die Mehrwertsteuer und andere anwendbare staatliche Abgaben. Die Porto- und Verpackungskosten gehen zulasten des Käufers, es sei denn, der Käufer gibt an, dass er die Produkte beim Unternehmen abholen möchte.
  2. Für Bestellungen für Länder außerhalb der Niederlande werden die von Inuteq angegebenen Frachtpreise bis zum vereinbarten Endbestimmungsort "CPT – Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis)" (gemäß den Bestimmungen der neuesten Fassung der Incoterms, wie sie von der Internationalen Handelskammer erstellt wurden) bezahlt. Die Preise verstehen sich daher ohne Mehrwertsteuer, Versicherung, Einfuhrzölle, im Einfuhrland geltende Verbrauchssteuern und andere Steuern oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den Waren erhoben werden, jedoch einschließlich Transport- und Verpackungskosten, sofern nicht anders angegeben.
  3. Inuteq ist berechtigt, seine Preise jederzeit zu ändern. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.

Artikel 5. Abschluss des Abkommens

  1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit Inuteq erst dann zustande, wenn Inuteq einen Auftrag schriftlich angenommen bzw. bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung gilt als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrages, es sei denn, der Käufer widerspricht dieser unverzüglich schriftlich.
  2. Bei Bestellungen, die auf der Webseite von Inuteq aufgegeben werden, ist der Vertrag entgegen den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem der Käufer alle Schritte des Online-Bestellvorgangs erfolgreich durchlaufen hat. Inuteq wird dem Käufer die Bestellung schriftlich bestätigen. 
  3. Später getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sind für Inuteq nur verbindlich, wenn sie von Inuteq innerhalb von fünf Tagen schriftlich bestätigt werden.

Artikel 6. Lieferung und Gefahrenübergang

  1. Sofern nicht anders vereinbart, werden Lieferung und Versicherung von Gütern, die ihren Bestimmungsort außerhalb der Niederlande finden, bis zum vereinbarten Bestimmungsort "CPT – Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis)" (gemäß den Bestimmungen der von der Internationalen Handelskammer ausgearbeiteten Incoterms in ihrer neuesten Fassung) bezahlt. Inuteq trägt die Transportkosten, jedoch geht das mit dem Transport der Ware verbundene Risiko in dem Moment auf den Käufer über, in dem Inuteq die Ware an das erste Transportunternehmen übergeben hat.
  2. Bei Sendungen innerhalb der Niederlande erfolgt der Transport der Ware auf Gefahr von Inuteq, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Transportkosten werden bei Zahlung angezeigt. Das mit den Produkten verbundene Risiko geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem diese an der Lieferadresse zum Empfang vorgelegt werden.
  3. Die Wahl des Transportmittels ist die Wahl von Inuteq, auch bei bezahlten Sendungen, wobei der Käufer keine Anforderungen an die Sendung stellt. Vorübergehende Behinderungen oder Erschwernisse beim Transport mit dem gewählten Transportmittel erfordern nicht automatisch die Verwendung eines anderen Transportmittels.
  4. Wünscht der Käufer abweichend von Absatz 2 und 3, dass Inuteq eine bestimmte Liefer- oder Transportart verwendet, die nicht selbstverständlich angeboten wird, erfolgt der Versand auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr für die Produkte geht in diesem Fall in dem Moment auf den Käufer über, in dem Inuteq die Produkte an das erste Transportunternehmen übergeben hat.
  5. Hat der Käufer besondere Anforderungen an die von Inuteq verwendete Verpackung, so gehen alle Kosten für die Verwendung dieser Verpackung zulasten des Käufers. Verpackungsmaterialien werden von Inuteq nicht zurückgenommen.
  6. Wenn vereinbart wurde, dass der Käufer die Produkte selbst abholt oder den Transport organisiert, müssen die zur Abholung oder zum Versand bereitstehenden Produkte am Liefertag abgeholt oder entgegengenommen werden. Das Risiko bezüglich der Produkte geht in diesem Fall in dem Moment auf den Käufer über, in dem der Käufer oder ein vom Käufer eingeschalteter Dritter die Produkte in Besitz nimmt.
  7. Erweist sich die Lieferung der Produkte an den Käufer als unmöglich aus Gründen, die aufseiten des Käufers liegen, behält sich Inuteq das Recht vor, diese Produkte auf Rechnung und Gefahr des Käufers, ggf. im Freien, zu lagern, ohne dass Inuteq für Schäden, Beeinträchtigungen, Verluste oder Sonstiges haftbar gemacht werden kann. Während der Lagerung gilt eine 30-tägige Frist, während der Inuteq dem Käufer die Abholung oder Entgegennahme der Produkte ermöglicht. Dies gilt, sofern Inuteq nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Frist bestimmt hat. 
  8. Kommt der Käufer auch nach Ablauf der Frist, wie im vorigen Absatz dieses Artikels vorgesehen, seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und Inuteq ist berechtigt, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung und ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist und ohne dass Inuteq zur Zahlung von Schadensersatz, Kosten oder Zinsen verpflichtet ist, schriftlich und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen. Inuteq ist berechtigt, die Produkte gegebenenfalls an Dritte zu veräußern oder für die Durchführung anderer Verträge zu verwenden sowie die bereits erstellten Unterlagen zu vernichten. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des vereinbarten Preises sowie eventueller Lagerkosten und/oder anderer Kosten bleibt davon unberührt.

Artikel 7. Lieferzeiten

  1. Hat Inuteq einen Zeitpunkt für die Lieferung oder die Durchführung des Abkommens angegeben, so ist dieser nur annähernd maßgebend. Eine angegebene Lieferzeit kann daher niemals als fatale Frist qualifiziert werden. Bei Überschreitung eines Liefertermins sollte der Käufer Inuteq daher schriftlich in Verzug setzen. Inuteq ist dann eine angemessene Frist zu gewähren, um den Vertrag noch umzusetzen.
  2. Wenn und soweit dies nach dem Ermessen von Inuteq für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist Inuteq berechtigt, sich bei der Durchführung bestimmter Tätigkeiten Dritter zu bedienen.
  3. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Daten, von denen Inuteq angibt, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind oder von denen der Käufer im Rahmen des Zumutbaren verstehen sollte, dass sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, Inuteq rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Werden Inuteq die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten und Werkzeuge nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Inuteq berechtigt, die Durchführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Käufer die aus der Verzögerung resultierenden Mehrkosten nach den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

Artikel 8. Bedenkzeit und Widerrufsrecht

  1. Im Falle des Fernabsatzes unterliegen die angebotenen Waren einer Bedenkzeit von 14 Tagen, die ab dem Tag nach Erhalt durch oder im Namen des Verbrauchers gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kauf ist in diesem Fall erst dann endgültig, wenn die 14 Tage nach Lieferung des Produkts abgelaufen sind.
  2. Während der Bedenkzeit hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, wobei der Verbraucher die Möglichkeit hat, die erhaltenen Produkte ohne irgendeine Verpflichtung seinerseits außer der Erstattung der direkten Rücksendekosten zurückzugeben.
  3. Der Verbraucher kann sich auf das Widerrufsrecht berufen, indem er Inuteq innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich oder per E-Mail von oder im Namen des Verbrauchers über seine Absicht informiert. Die schriftliche Erklärung ist per E-Mail an contact@INUTEQ.com zu senden. Dazu kann der Verbraucher das von Inuteq auf deren Webseite zur Verfügung gestellte Rücksendeformular verwenden, der Verbraucher ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
  4. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, erstattet Inuteq spätestens 14 Tage nach Erhalt der zurückgesandten Produkte den vom Verbraucher bereits gezahlten Betrag zurück.
  5. Der Verbraucher kann von seinem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen, wenn das fragliche Produkt vollständig, unbeschädigt, unbenutzt und in der Originalverpackung zurückgeschickt wird. Der Verbraucher kann das Produkt aus der Verpackung herausnehmen, wenn dies notwendig ist, um festzustellen, ob das Produkt den Erwartungen des Käufers entspricht, vorausgesetzt, dass die Originalverpackung intakt bleibt und das Produkt ungeöffnet und unbeschädigt zurückgegeben werden kann. Sobald der Verbraucher das Produkt zum Verbrauch geöffnet hat, kann er von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch mehr machen.
  6. Nach Geltendmachung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher die gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an Inuteq zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung gehen zulasten des Verbrauchers. Die Produkte können auch an das Lager von Inuteq zurückgegeben werden. Inuteq wird für die Rücksendung der Produkte keinen eigenen Transport bereitstellen.

Artikel 9. Inspektion, Beschwerden und Qualitätsgarantie

  1. Der Käufer muss die gelieferten Waren sofort nach der Lieferung auf Abweichungen von den Vereinbarungen prüfen. Eventuelle Reklamationen in Bezug auf die gelieferten Produkte müssen letztendlich innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Lieferung per E-Mail oder Telefon bei Inuteq eingereicht werden. Nach Ablauf der genannten Frist gelten die gelieferten Waren als unwiderruflich und bedingungslos vom Käufer angenommen. Der Käufer hat die mangelhafte Ware für Inuteq zum Zwecke der Beurteilung der Reklamation bereitzuhalten. Die Einreichung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Käufers in Bezug auf die betreffenden Produkte nicht aus.
  2. Sollte bei Ankunft von außen sichtbar sein, dass die Waren beschädigt sind, so hat der Käufer diesbezüglich einen schriftlichen Vorbehalt gegenüber dem Frachtführer mittels eines Vermerks auf dem Liefernachweis zu machen.
  3. Weist ein Produkt einen Mangel auf, hat der Käufer das Produkt anschließend innerhalb von drei Tagen an Inuteq zur Begutachtung zurückzusenden. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Käufer. Wird der Mangel von Inuteq bestätigt, ersetzt Inuteq das Produkt kostenlos, mit anderen Worten: die betreffende(n) Ware(n). Ist ein Ersatz nicht möglich, z. B. weil die betreffenden Produkte nicht mehr vorrätig sind, erstattet Inuteq dem Käufer den gezahlten Betrag zurück.
  4. Waren, die zum Austausch oder zur Qualitätsbeurteilung an Inuteq geschickt oder transportiert werden, unterliegen zu jeder Zeit dem Risiko des Käufers, unabhängig davon, wer die Art des Transports oder der Versendung bestimmt hat und wer die damit verbundenen Kosten trägt. 
  5. Durch die Erfüllung einer der vorgenannten Handlungen wird Inuteq in Bezug auf seine Garantieverpflichtungen vollumfänglich entlastet und Inuteq haftet nicht für weiteren (Schadens-)Ersatz. 
  6. Defekte Produkte können nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Verkaufsmitarbeiter des Händlers zurückgegeben werden.

Artikel 10. Rechnungsstellung und Zahlung

  1. Inuteq hat das Recht, bei Vertragsabschluss zu verlangen, dass die Lieferung nach vollständiger oder teilweiser Vorauszahlung durch den Käufer erfolgt. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung durch vorherige Banküberweisung mittels einer auf der Webseite von Inuteq angebotenen Zahlungsmethode, wie z. B. iDEAL oder Kreditkarte.
  2. Wenn vereinbart wurde, dass die Zahlung per Rechnung erfolgt, muss die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne jegliche Verrechnung oder Ermäßigung in einer von Inuteq anzugebenden Weise in der Rechnungswährung erfolgen. Inuteq behält sich das Recht vor, Rechnungen digital zu versenden.
  3. Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist befindet sich der Käufer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist.
  4. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Käufer auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen Handelszinsen sind höher, in diesem Fall gelten die gesetzlichen Handelszinsen. Von diesem Zeitpunkt an gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die Inuteq zur Erlangung der Erfüllung – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – entstehen, zulasten des Käufers. In diesem Fall ist der Käufer zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 15 % des ausstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von 150,00 Euro verpflichtet. Für Verbraucher beträgt diese mindestens 5 % mit einem Mindestbetrag von 40,00 Euro. Sollten die tatsächlich angefallenen und von Inuteq zu tragenden Kosten den vorgenannten Betrag übersteigen, so kommen auch diese Kosten für eine Entschädigung in Betracht.
  5. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Inuteq berechtigt, die gegenüber dem Käufer eingegangenen Verpflichtungen zur Lieferung und/oder Leistungserbringung so lange auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine ausreichende Sicherheit dafür geleistet wurde. Gleiches gilt bereits vor dem Zeitpunkt des Verzuges, wenn Inuteq begründeterweise annehmen darf, dass begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz, des Schuldenmanagements oder der Zahlungseinstellung des Käufers oder eines entsprechenden Antrags oder Petition werden die Forderungen von Inuteq und die Verpflichtungen des Käufers gegenüber Inuteq sofort fällig. 
  7. Hat der Käufer, aus welchem Grund auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen gegenüber Inuteq, so verzichtet der Käufer auf sein Aufrechnungsrecht. Dieser Verzicht auf das Aufrechnungsrecht gilt auch, wenn der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder für zahlungsunfähig erklärt wird.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von Inuteq gelieferten oder zu liefernden Waren bleiben im Eigentum von Inuteq bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Inuteq aufgrund eines mit Inuteq abgeschlossenen Vertrages über die Lieferung von Waren und/oder die Durchführung von Tätigkeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Forderungen im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung eines solchen Vertrages, vollständig nachgekommen ist.
  2. Ein Käufer, der als internationaler Verkäufer fungiert, hat nicht das Recht, die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt von Inuteq unterliegen, zu verkaufen oder zu liefern, auch nicht, wenn dies im normalen Geschäftsverlauf seines Unternehmens üblich ist.
  3. Es ist dem Käufer nicht gestattet, beschränkte Rechte an Waren zu begründen, die dem Eigentumsvorbehalt von Inuteq unterliegen. Wenn Dritte (beschränkte) Rechte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware begründen (wollen), hat der Käufer Inuteq unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
  4. Inuteq behält sich bereits jetzt ein stillschweigendes Pfandrecht an gelieferten Waren vor, deren Eigentum durch Zahlung auf den Käufer übergegangen ist und die sich noch im Besitz von Inuteq befinden, als zusätzliche Sicherheit für Forderungen, außer im Sinne von Artikel 3:92 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, die Inuteq gegenüber dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, noch hat.
  5. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt von anderen Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und erkennbar als Eigentum von Inuteq aufzubewahren (aufbewahren zu lassen).
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und Inuteq auf Verlangen Einsicht in die Policen dieser Versicherungen zu gewähren. Sämtliche Ansprüche des Käufers gegenüber den Versicherungen der Waren auf Rechnung aufgrund der vorgenannten Versicherungen sind auf Wunsch von Inuteq zur zusätzlichen Sicherung der Ansprüche von Inuteq gegenüber dem Käufer an Inuteq in nicht offengelegter Form zu verpfänden.

Artikel 12. Haftung

  1. Ist Inuteq für einen Schaden haftbar, so ist diese Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und höchstens auf den doppelten Rechnungsbetrag des Abkommens (ohne Mehrwertsteuer) oder des Teils des Abkommens, auf den sich die Haftung bezieht, beschränkt. Unter direktem Schaden sind ausschließlich zu verstehen: a. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht; b. die möglichen angemessenen Kosten, die anfallen, um die mangelhafte Leistung von Inuteq vertragsgemäß zu gestalten, es sei denn, sie können Inuteq nicht zugerechnet werden.
  2. Inuteq haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich körperlichen Schäden, Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangene Einsparungen, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen, Umweltschäden und Schäden aus Strafen, die aufgrund der Nichteinhaltung von Lieferzeiten und Erfüllungsdauer verhängt werden. 
  3. Inuteq haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art und Form, wenn diese von den vom Käufer gelieferten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten abweichen. 
  4. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für unmittelbare Schäden finden keine Anwendung, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Inuteq zurückzuführen ist.

Artikel 13. Verjährungsfrist

  1. In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer Inuteq für Schadenersatz haftbar gemacht werden kann, auf 1 Jahr nach Lieferung der Produkte begrenzt, auf die sich der Schaden bezieht.

Artikel 14. Höhere Gewalt

  1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeiner Verpflichtung nachzukommen, wenn sie daran infolge eines Umstandes gehindert werden, der nicht auf Fahrlässigkeit (Schuld) zurückzuführen ist und weder durch Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannter Praxis zu ihren Lasten gehen darf.
  2. Als höhere Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten neben der im Gesetz und in der Rechtsprechung festgelegten Bedeutung auch alle vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren äußeren Ursachen, auf die Inuteq keinen Einfluss ausüben kann, die Inuteq aber an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindern. Dazu gehören auch Streiks im Betrieb von Inuteq oder beim Hersteller oder Lieferanten. 
  3. Inuteq ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand eintritt, der die (weitere) Erfüllung verhindert, nachdem Inuteq seiner Verpflichtung bereits hätte nachkommen müssen.
  4. Während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, können die Parteien die Verpflichtungen aufgrund des Vertrages aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als 30 Tage, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei einen Schadenersatz leisten zu müssen.
  5. Wenn Inuteq zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen wird und dem erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist Inuteq berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 15. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands

  1. Alle von Inuteq geschlossenen und noch zu schließenden Vereinbarungen unterliegen dem niederländischen Recht.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen Inuteq und einem Käufer, die sich im Zusammenhang mit den aktuellen Vereinbarungen oder weiteren daraus resultierenden Vereinbarungen ergeben, werden von der zuständigen Gerichtsbarkeit des Bezirks, in dem Inuteq seinen Sitz hat, entschieden, es sei denn, eine zwingende gesetzliche Bestimmung steht dem entgegen.

Artikel 16. Änderung und Auslegung der Bestimmungen und Bedingungen

  1. Im Falle einer Auslegung des Inhalts und der Bedeutung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Falle eines Konflikts zwischen dem Inhalt oder der Auslegung von Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der niederländischen Fassung ist jeweils der niederländische Text maßgebend.
  2. Es gilt stets die zuletzt eingereichte Fassung und/oder die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.